- B
- B96
- BE
- A
- A1
- A2
- AM
- Mofa
- C1
- C1E
- C
- CE
Führerscheinklasse B - PKW
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5T. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg, darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 3,5T nicht überschreitet.
Voraussetzungen | keine | |
Mindestalter | 18 Jahre 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“ | |
Einschlussklassen | AM und L | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse B96 - Anhänger
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg, darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 4,25 t nicht überschreitet.
Voraussetzungen | Klasse B | |
Mindestalter | 18 Jahre 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“ | |
Einschlussklassen | AM und L | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | Praxis bestehend aus 3,5 Stunden (210min.) im öffentlichen oder
nicht öffentlichen Straßenverkehr und anschließend eine Stunde
(60min.) im öffentlichen Straßenverkehr. | |
Theoriestunden | Bestehend aus 2,5 Stunden (150min.) sofern der B96 Antrag nach der Zuteilung von Klasse B gestellt wird. Die Theorie entfällt,
wenn der Antrag für die Klasse B und B96 zusammen beantragt wird. |
Führerscheinklasse BE - Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Klasse B Fahrzeug (3,5 t) und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ebenfalls 3,5 t) bestehen, dürfen gefahren werden.
Voraussetzungen | Klasse B | |
Mindestalter | 18 Jahre 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“ | |
Einschlussklassen | B96 | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 3 Überlandfahrten à 45 Minuten 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten 1 Nachtfahrt à 45 Minuten | |
Theoriestunden | Keine notwendig |
Führerscheinklasse A - Motorrad
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer Leistung von mehr als 45km/h
Voraussetzungen | Min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 (Ausnahmen siehe bei Mindestalter) | |
Mindestalter | ab 20 Jahren - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ab 21 Jahren - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW ab 24 Jahren - für Krafträder bei Direkteinstieg | |
Einschlussklassen | A1 & A2 | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz |
Führerscheinklasse A2 - Motorrad
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung bis max. 35kW (48PS)
Voraussetzungen | keine | |
Mindestalter | 18 Jahre | |
Einschlussklassen | AM und A1 | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb 6 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse A1 - Leichtkraftrad
Leichtkrafträder bis max. 11KW (15PS) und einem Hubraum bis max. 125cm³
Voraussetzungen | keine | |
Mindestalter | 16 Jahre | |
Einschlussklassen | AM | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse AM - Leichtkraftfahrzeuge
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie Drei- & Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 45km/h und einem Hubraum bis max. 50cm³.
Voraussetzungen | keine | |
Mindestalter | 16 Jahre | |
Einschlussklassen | Keine Einschlussklassen | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | Keine Sonderfahrten vorgeschrieben | |
Theoriestunden | 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Mofa Prüfbescheinigung
Mofas bis max. 25km/h. Einsitzig und einspurig.
Voraussetzungen | keine | |
Mindestalter | 15 Jahre | |
Einschlussklassen | Keine Einschlussklassen | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | Keine Sonderfahrten vorgeschrieben | |
Theoriestunden | 6 Doppelstunden Grundstoff |
Führerscheinklasse C1 - LKW
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t. Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz.
Voraussetzungen | Vorbesitz der Klasse B | |
Mindestalter | 18 Jahre | |
Einschlussklassen | Keine Einschlussklassen | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 3 Überlandfahrten à 45 Minuten 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten 1 Nachtfahrt à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse C1E - LKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen bis max. 12 t, die aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger (in diesem Fall mehr als 750kg bis max. 4,5 t) bestehen.
Voraussetzungen | Vorbesitz der Klasse C1 | |
Mindestalter | 18 Jahre | |
Einschlussklassen | BE, D1E (sofern Klasse D1 vorhanden) | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 3 Überlandfahrten à 45 Minuten 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten 1 Nachtfahrt à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse C - LKW
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz. Anhänger bis 750kg. Befristet auf 5 Jahre.
Voraussetzungen | Klasse B | |
Mindestalter | 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 21 Jahre | |
Einschlussklassen | C1 | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
Führerscheinklasse CE - LKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Voraussetzungen | Klasse C | |
Mindestalter | 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 21 Jahre | |
Einschlussklassen | BE, C1E & T | |
Vorgeschriebene Sonderfahrten | 5 Überlandfahrten à 45 Minuten 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten 3 Nachtfahrten à 45 Minuten | |
Theoriestunden | 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff |
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